Anmietung
Auf dieser Seite können Sie in 6 Schritten genau nachvollziehen, wie ein Mietverhältnis mit uns ablaufen würde.
Wir vermieten unsere Zimmer an Studenten, Auszubildende & Young Professionals (junge Berufseinsteiger nach Studium oder Ausbildung). Bei dem Bewerbungsprozess fragen wir verschiedene Daten und Dokumente zu Ihrer Person ab, um Ihre Eignung zu überprüfen. Ein geeigneter Einkommensnachweis ist in jedem Fall notwendig.
Am schnellsten geht es, wenn Sie sich auf unserer Website sofort für ein bestimmtes Zimmer entscheiden und mit der direkten Anmietung fortfahren ohne erst eine Besichtigung vereinbaren zu wollen. Sie erhalten die Wohnung garantiert sauber, aufgeräumt und voll funktionsfähig. Aber auch eine vorherige Besichtigung ist natürlich kein Problem.
Wenn Sie anschließend Ihre Daten vollständig und fehlerfrei einreichen, können wir den Mietvertrag nach erfolgreicher Prüfung sofort erstellen und Ihnen per E-Mail zukommen lassen.
Ansonsten stehen wir Ihnen bei Fragen oder Unklarheiten natürlich jederzeit zur Verfügung, beraten Sie gerne über die Gegebenheiten der verschiedenen Zimmer/Wohnungen und begleiten Sie während des Anmietungsprozesses. Fragen Sie uns einfach!
Nein, das ist nicht möglich. Zu keinem Zeitpunkt können wir Ihnen ein bestimmtes WG-Zimmer garantieren. Selbst wenn Sie in ein paar Tagen einen Besichtigungstermin vereinbart haben, könnte in der Zwischenzeit jemand anderes das Zimmer direkt anmieten.
Eine kleine Ausnahme gibt es: Nachdem wir Ihnen den Mietvertrag und alle weiteren Anweisungen per E-Mail gesendet haben, reservieren wir das Zimmer für Sie in der Regel für einen Zeitraum von 3 Tagen. So haben Sie ausreichend Zeit, um die nächsten Schritte zu erledigen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist müssen wir davon ausgehen, dass Ihrerseits kein Interesse mehr besteht und wir vergeben das Zimmer anderweitig.
Ein persönliches Kennenlernen Ihrer neuen Mitbewohner können wir leider nicht ermöglichen. Unsere Zielgruppe sind junge Studenten, Auszubildende und Young Professionals. Hauptsächlich handelt es sich bei unseren Mietern um männliche internationale Studenten aus aller Welt. Ein freundlicher Umgang, Rücksichtnahme und klare Regeln sind in allen unseren Wohngemeinschaften von großer Bedeutung.
Natürlich ist es möglich, dass Sie einen oder mehrere Ihrer möglichen zukünftigen Mitbewohner bei einem Besichtigungstermin kennenlernen. Aber dies wäre eher zufällig. Von unserer Seite können wir leider kein Treffen mit allen Mitbewohnern garantieren, weil der Organisationsaufwand unverhältnismäßig groß wäre.
Selbstverständlich erhalten Sie eine Wohnungsgeberbestätigung von uns. Wir überreichen Ihnen diese bei der Wohnungsübergabe.
Ja, pro Zimmer muss eine Kaution in Höhe von 750 € gezahlt werden. Die Kaution ist zahlbar in 2 Raten von je 375 €. Die Kaution dient als Sicherheit und wird nach Auszug schnellstmöglich und vollständig zurückgezahlt, sofern keine Schäden, Verschmutzungen oder Nebenkostennachzahlung vorliegen. Die erste Rate ist bei Vertragsabschluss fällig, die zweite Rate kann ca. 1 Monat nach dem Einzug gezahlt werden.
Das kann natürlich vorkommen und bedeutet einfach, dass unsere Zimmer (fast) vollvermietet sind. Aber wir haben regelmäßig wieder freiwerdende Zimmer. Besuchen Sie unsere Website einfach in ein paar Tagen oder Wochen noch einmal!
Nein, alle unsere Mieten und Nebenkosten sowie auch die Kaution sind leistungsgerecht kalkuliert und können nicht verhandelt werden.
Wohnungsausstattung
Die Zimmer und Gemeinschaftsräume (Küche, Badezimmer, Flur) sind vollmöbliert und voll funktionsfähig. Zu jeder Wohngemeinschaft gehört eine Waschmaschine. Diese befindet sich je nach Platzangebot im Keller, in der Küche oder im Badezimmer. Je nach Wohnung kann auch ein Balkon/Loggia, ein Keller zum Lagern und/oder ein Fahrradraum vorhanden sein.
Zur Ausstattung der Zimmer gehört ein Bett mit Matratze, ein Kleiderschrank und ein Schreibtisch mit Stuhl. In Ausnahmefällen sind weitere Einrichtungsgegenstände enthalten.
Decken, Kissen und Bettwäsche werden nicht durch uns bereitgestellt.
Zur Ausstattung der Küche gehört ein Herd, Backofen, Kühlschrank, Spülbecken und Schränke mit Stauraum. Der Stauraum darf von den Bewohnern zu gleichen Teilen genutzt werden. Je nach Wohnung sind außerdem eine Mikrowelle, eine Spülmaschine und weitere Einrichtungsgegenstände enthalten. Die von uns gestellten gemeinsamen Einrichtungsgegenstände dürfen von den Bewohnern zu gleichen Teilen benutzt werden.
Geschirr, Besteck etc. werden nicht durch uns bereitsgestellt.
Zur Ausstattung des Badezimmers gehört eine Toilette, eine Dusche und/oder Badewanne, ein Waschbecken mit Spiegel sowie eine Ablage oder Schränke mit Stauraum. Der Stauraum darf von den Bewohnern zu gleichen Teilen genutzt werden. Die von uns gestellten gemeinsamen Einrichtungsgegenstände dürfen von den Bewohnern zu gleichen Teilen benutzt werden.
Ein Fön oder Handtücher etc. werden nicht durch uns bereitgestellt.
Grundsätzlich steht es Ihnen frei, die Position der Möbel in Ihrem Zimmer zu verändern oder neue Einrichtungsgegenstände hinzuzufügen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Ihrem Auszug die Wohnung und das Zimmer genau so zurückgeben müssen, wie Sie diese beim Einzug erhalten haben. Ansonsten können Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.
Wir raten in dem Zusammenhang dringend davon ab, bestehende Möbel abzubauen/zu entsorgen oder die Wände zu beschädigen, indem Sie z.B. einen Fernseher oder Bilder an die Wand montieren. Zudem ist es nicht ratsam, Aufkleber an Wände oder Möbel anzubringen, die nicht einfach restlos entfernt werden können.
Bei Änderungen in den Gemeinschaftsräumen benötigen Sie unsere Zustimmung.
Ja, in allen unseren Wohngemeinschaften gibt es Internet. Es ist allerdings nicht in der Miete enthalten, sondern wird von den Bewohnern selbst organisiert. Mit einem monatlichen Kostenbeitrag von ca. 5 bis 15 € (je nach WG-Größe und Internetvertrag) können Sie nach Absprache mit dem entsprechenden Vertragsinhaber den vorhandenen Internetzugang mitnutzen. Oder Sie organisieren sich selbst einen eigenen Internetzugang.
Der gesetzlich vorgeschriebene und für jede Wohnung zu entrichtende Rundfunkbeitrag für öffentlich-rechtliche Medien in Höhe von aktuell 18,36 € monatlich wird nicht vom Vermieter getragen, sondern muss von den Mietern selbst gezahlt werden. Hier sollten Sie sich natürlich die Kosten mit Ihren Mitbewohnern teilen, pro Wohnung muss der Rundfunkbeitrag nur einmal entrichtet werden. Für Sie bedeutet das einen monatlichen Kostenbeitrag von ca. 4 bis 9 € (je nach WG-Größe).
WG-Leben
Zu den Gemeinschaftsräumen zählen alle Räume abgesehen von den einzelnen jeweiligen Zimmer. Jeder Mieter hat Anspruch auf einen Anteil an Platz und Stauraum in den Gemeinschaftsräumen sowie Nutzung der gemeinschaftlichen Einrichtungsgegenstände (z.B. Waschmaschine). Die Einteilung und Nutzung erfolgen eigenständig innerhalb der Gemeinschaft, sofern keine Kennzeichnung oder Ähnliches vorgegeben ist.
Nein, Rauchen ist nirgendwo innerhalb der Wohnung gestattet. Die Beeinträchtigung ist den anderen und regelmäßig wechselnden Mitbewohnern nicht zumutbar. Durch den Rauch entstehen außerdem langfristig Schäden (z.B. vergilbte Wände) am Mietobjekt, für die der Verursacher finanziell aufkommen muss.
Wenn die Wohnung über einen Balkon/Loggia verfügt, darf hier geraucht werden, solange kein Mitbewohner oder Nachbar beeinträchtigt wird.
Nein, größere Haustiere wie Hunde, Katzen etc. sind grundsätzlich nicht erlaubt, weil Sie in einer WG mit anderen und regelmäßig wechselnden Bewohnern leben. Von diesem Verbot ausgenommen sind Kleintiere wie etwa Hamster, Fische, Kaninchen, Meerschweinchen oder Wellensittiche. Eine Beeinträchtigung Ihrer Mitbewohner und eine Beschädigung der Wohnung sind in jedem Fall zu vermeiden.
Wir als Vermieter organisieren die Wohngemeinschaft, ohne uns in irgendeiner Form ins WG-Leben einzumischen. Es obliegt allein den einzelnen Mietern, inwiefern sie mit den anderen Mitbewohnern interagieren. Glücklicherweise herrscht in unseren Wohngemeinschaft in der Regel ein freundschaftliches Verhältnis unter den Bewohnern.
Wir als Vermieter kümmern uns allein um die Funktionstüchtigkeit, Sauberkeit und Vollvermietung der Wohngemeinschaft und dienen den Bewohnern dabei jederzeit als Ansprechpartner.
Es ist normal und kann durchaus passieren, dass es mal zu Uneinigkeiten kommt, z.B. wer diese Woche mit dem Putzen dran ist oder wessen Gegenstände im Wohnungsflur liegen, die nicht weggeräumt werden. Grundsätzlich sind solche kleinen Streitigkeiten unter den Bewohnern selbst zu klären.
In mietrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Störung des Hausfriedens, Lärmbelästigung), die zu keiner Lösung zu kommen scheinen, sind selbstverständlich wir als Vermieter Ihr Ansprechpartner.
Mietverhältnis
Bitte senden Sie uns über diese Seite eine Schadensmeldung über den entstandenen Schaden oder entdeckten Mangel.
Nein, generell obliegt die Reinigungs- und Obhutspflicht den Mietern der Wohnung. Vor jedem neuen Einzug führen wir kostenfrei eine professionelle Grundreinigung der Wohnung durch. Anschließend sind die Bewohner dafür verantwortlich, die Wohnung sauber und ordentlich zu halten. Es erfolgt grundsätzlich keine regelmäßige Reinigung durch uns – abgesehen von der Grundreinigung bei Mieterwechseln.
Sie sind vertraglich dazu verpflichtet, Ihre Mietzahlung bis zum 3. Werktag des Monats zu überweisen. Das Gleiche gilt für eventuell noch offene Kautionsraten. Sofern Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen, entstehen in Folge von Mahnungen zusätzliche Mahngebühren. Die Bankverbindung ist die Gleiche wie bei der ersten Kautionsrate. Sie finden diese in Ihrem Vertrag.
Sie möchten mit einer Person das Zimmer wechseln, die ebenfalls unser Mieter ist? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Bitte beachten Sie, dass es verboten ist, die Zimmer (auch innerhalb einer Wohngemeinschaft) ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters untereinander zu wechseln.
Es gibt verschiedene Gründe, warum jemand sein Zimmer untervermieten möchte. Grundsätzlich ist dies auch möglich. Bitte beachten Sie aber, dass eine Untervermietung immer zeitweise sein muss und dass Sie als Vertragspartner durchgehend verantwortlich sind für die Mietzahlung und den Zustand ihres Zimmers beziehungsweise der Gemeinschaftsräume. Sie benötigen außerdem eine ausdrückliche Erlaubnis von uns als Vermieter. Nicht jeder vorgeschlagene Untermieter erfüllt die nötigen Voraussetzungen. Bitte nehmen Sie vor einer Schlüsselübergabe an Dritte unbedingt Kontakt mit uns auf!
Kündigung und Auszug
Es gilt vertraglich eine dreimonatige Kündigungsfrist. Gesetzlich ist vorgegeben, dass der Mieter seine Kündigung in Schriftform und mit eigenhändiger Unterschrift postalisch (Büro Frank Gräve, Weingarten 9, 59069 Hamm) oder als PDF per E-Mail (mail@graeve-wohnen.de) an uns zu übermitteln. Der Brief muss bis zum 3. Werktag eines Monats bei uns eingegangen sein, damit dieser Monat noch zur Frist dazugezählt wird. Sollte Ihr Kündigungsschreiben nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, ist es rechtlich unwirksam.
Sie können dieses Formular nutzen. Dies ist eine Muster-Kündigung zur freiwilligen Nutzung durch unsere Mieter. Dieses Dokument wird, sofern korrekt ausgefüllt, von uns als wirksame Kündigung akzeptiert. Unsere Mieter sind zur Nutzung dieser Muster-Kündigung nicht verpflichtet. Eine rechtliche Haftung wird ausgeschlossen.
Rechtlich ist es nicht möglich, eine Kündigung einfach wieder zurückzuziehen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie diesen Wunsch haben. Je nachdem, ob es schon einen Nachmieter gibt oder nicht, werden wir Ihnen mitteilen, wie wir fortfahren können.
Normalerweise nicht, einen gesetzlichen Anspruch auf früheren Auszug haben Sie nicht. Wir verstehen aber, dass uns das Leben manchmal vor Herausforderungen stellt und wir in der heutigen Welt viel Flexibilität aufbringen müssen.
Daher kontaktieren Sie uns in diesem Fall bitte und wir beraten Sie gerne, wie wir das Mietverhältnis mit Hilfe eines durch Ihnen gestellten Nachmieters früher auflösen könnten.
Natürlich wäre es auch eine Möglichkeit, dass Sie Ihre Miete bis Ablauf der Kündigungsfrist regulär zahlen, doch bereits vorher die Wohnung an uns zurückgeben.
Wichtig: Die schriftliche Kündigung mit zunächst dreimonatiger Frist ist in jedem Fall grundsätzlich notwendig!
Ihre Kaution wird Ihnen nach Ihrem Auszug in zwei gleichen Raten schnellstmöglich zurückgezahlt.
Die erste Rate erhalten Sie ca. 4 Wochen nach Vertragsende zurück. Sollten Schäden oder Verunreinigungen festgestellt werden, für die Sie rechtlich verantwortlich gemacht werden können, werden die dadurch entstandenen Kosten von der ersten Rate abgezogen.
Die zweite Rate erhalten Sie ca. 1 bis 12 Monate nach Vertragsende zurück. Sollte für Ihr Mietverhältnis bei der Nebenkostenabrechnung ein Nachzahlungsbetrag festgestellt werden, wird dieser von der zweiten Rate abgezogen.
Je nach Zeitpunkt Ihres Auszugs und dem derzeitigen Stand des jährlichen Abrechnungszyklus kann die Auszahlung der zweiten Rate dementsprechend kürzer (mind. 1 Monat) oder länger (max. 12 Monate) dauern. Wir können die Nebenkostenabrechnung für Ihr Mietverhältnis erst dann erstellen, wenn uns alle relevanten Abrechnungen für die Heiz-, Wasser-, Strom- und Betriebskosten von Energieversorger, Behörden und Hausverwaltung vorliegen.
Wenn Sie noch Post an Ihre ehemalige Adresse erwarten, sollten Sie am besten einen Nachsendeauftrag beantragen. Die Kosten sind relativ niedrig und Sie werden Ihre Post zuverlässig an Ihre neue Adresse erhalten. Am Tag Ihres Auszug oder zeitnah danach werden wir Ihre Namensschilder von Briefkasten und Klingel entfernen.
Nebenkostenabrechnung
Die Nebenkosten sind alle Kosten neben der Grundmiete (auch Kaltmiete genannt) für den reinen Wohnraum. Zu diesen Kosten zählen die Betriebskosten für das Haus wie z.B. Allgemeinstrom, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Entwässerung, Hausmeister, Steuern, Versicherungen etc. Es ist gesetzlich in der Betriebskostenverordnung geregelt, welche Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden können.
Zusätzlich zählen bei uns Strom, Gas und (Warm-)Wasser zu den Nebenkosten. Die Versorgung wird bei unseren WGs nämlich durch uns als Vermieter sichergestellt.
Für die Nebenkosten zahlen Sie jeden Monat eine Vorauszahlung, die in Ihrer Gesamtmiete enthalten ist.
Als Mieter erhalten Sie einmal im Jahr eine Abrechnung der Nebenkosten. Dabei werden Ihre monatlich gezahlten Vorauszahlungen für die Nebenkosten den tatsächlich entstandenen Nebenkosten gegenübergestellt. Somit ergibt sich für Sie ein Guthaben oder Nachzahlungsbetrag.
Es lässt sich nämlich nicht genau sagen, welche exakten Nebenkosten entstehen werden. Zum einen könnten sich z.B. die Müllgebühren ändern und zum anderen gibt es verbrauchsabhängige Nebenkosten wie Strom, Gas und (Warm-)Wasser, deren Höhe allein vom Verbrauch der Mieter abhängen.
Aufgrund des durchschnittlichen Energieverbrauchs und Erfahrungswerten legen wir Ihre Nebenkosten zu Beginn des Mietverhältnisses so fest, dass es zu keinem hohen Guthaben, aber auch zu keiner hohen Nachzahlung für Sie kommen sollte. Wenn Sie sich normal und energiesparend verhalten, sollte es zu keiner Abweichung kommen.
Ja, Sie können zumindest die Höhe der verbrauchsabhängigen Nebenkosten, dazu zählen Strom, Gas und (Warm-)Wasser, aktiv durch Ihr Verhalten beeinflussen. Wenn Sie sich energiesparend verhalten, werden Sie auch keine Nachzahlung befürchten müssen. Als Mieter in einer Wohngemeinschaft sind Sie aber immer auch auf Ihre Mitbewohner angewiesen und sollten Ihr Verhalten zum Energiesparen gemeinsam abstimmen. Eine strikt getrennte Erfassung der einzelnen Energieverbräuche ist technisch nicht möglich.
Zum Beispiel können Sie darauf achten, dass keiner jeden Tag übermäßig lange heiß duscht, weil dies den Warmwasserverbrauch erheblich vergrößert. Auch übermäßiges Heizen ist einer der Hauptverursacher von hohen Nachzahlungen und steigenden Nebenkosten. Sie können außerdem darauf aufpassen, dass niemand im Winter die Fenster für mehr als ein paar Minuten öffnet, weil ansonsten die Heizung gegen die hereinströmende kalte Luft anheizen muss. Es gibt im Internet viele Tipps zum Energiesparen.
Die Energieverbräuche und diversen Kostenpositionen für die Nebenkostenabrechnung werden durch verschiedene Stellen wie Behörden, Energieversorger und Hausverwaltungen ermittelt und uns (oftmals stark zeitversetzt) bereitgestellt bzw. in Rechnung gestellt.
Nachdem wir alle erforderlichen Daten erhalten haben, führen wir diese zusammen und berechnen auf dieser Grundlage, ob Sie eine Nachzahlung oder Gutschrift erhalten. Dieser Prozess ist aufwendig und findet einmal im Jahr statt. Sollten Sie zeitlich ungünstig ausziehen, so kann es der Fall sein, dass Sie bis zu 12 Monate auf den zweiten Teil Ihrer Kautionsrückzahlung warten müssen. Denn für den Fall einer Nebenkostennachzahlung behalten wir einen Teil der hinterlegten Kaution nach Auszug ein.