Form und Frist der Mietzahlung

Die pünktliche Zahlung der Miete ist eine der wichtigsten Pflichten eines Mieters. Laut unserem Mietvertrag ist die Miete bis zum dritten Werktag eines Monats fällig. Doch was bedeutet das genau und warum ist es so wichtig, diese Frist einzuhalten?

Was bedeutet der „dritte Werktag“?

Der dritte Werktag eines Monats bezeichnet den dritten Tag unter Ausschluss von Sonn- und Feiertagen. Das heißt, die Zählung beginnt gegebenenfalls erst am darauffolgenden Werktag. So kann sich die Frist je nach Monat und Feiertagslage verschieben kann.

Ist eine Barzahlung möglich?

Bei der ersten Miete ist eine Barzahlung beim Übergabetermin möglich, wenn die Übergabe innerhalb der ersten drei Tage nach Vertragsbeginn stattfindet. Grundsätzlich muss die Miete überwiesen werden und nur in Ausnahmefällen, wie z.B. bei technischen Problemen mit dem Online-Banking kann ein Termin zur Barzahlung vereinbart werden.

Auf welches Bankkonto muss ich überweisen?

Das korrekte Bankkonto für Ihre Überweisung finden Sie in Ihrem Mietvertrag auf Seite 4. Es ist das gleiche Konto wie bei Ihrer ersten Kautionszahlung. Bitte beachten Sie, dass jede Wohnung auf ein eigenes Bankkonto überweisen muss und Nachfragen bei anderen Mietern von uns somit nicht zwangsläufig richtig sind.

Worauf muss ich bei der Überweisung noch achten?

Achten Sie darauf, dass unsere Buchhaltung Ihren Zahlungseingang auch Ihrer Person zuordnen können muss. Am besten schreiben Sie immer Ihren vollständigen Namen (so wie in Ihrer Mieterselbstauskunft bei uns angegeben) und Ihre vollständige Objektadresse inklusive Geschoss, Seite und Zimmernummer in den Verwendungszweck der Zahlung. Wenn Sie eine Zahlung weit im Voraus oder nachträglich leisten möchten, schreiben Sie bitte auch den entsprechenden Monat hinzu, für den die Zahlung gedacht ist. Insbesondere, wenn eine dritte Person die Zahlung für Sie leistet, ist die Nennung aller Vertragsdaten (Name, Objekt) wichtig.

Warum ist die pünktliche Mietzahlung wichtig?

  1. Vermeidung von Mahnungen und Gebühren
    Wer die Miete verspätet zahlt, riskiert eine Mahnung und zusätzliche Mahngebühren.
  2. Wahrung eines guten Mietverhältnisses
    Eine regelmäßige und pünktliche Mietzahlung stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter.
  3. Rechtliche Konsequenzen vermeiden
    Sollte die Miete wiederholt oder erheblich verspätet eingehen, kann dies langfristig eine Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben.

Tipps für eine fristgerechte Mietzahlung

  • Dauerauftrag einrichten: Ein Dauerauftrag bei der Bank sorgt dafür, dass die Miete automatisch pünktlich überwiesen wird.
  • Banklaufzeiten beachten: Überweisungen können je nach Bank ein bis zwei Werktage dauern. Planen Sie dies rechtzeitig ein.
  • Rücklagen bilden: Falls unvorhergesehene Ausgaben auftreten, hilft eine kleine finanzielle Reserve, die Miete dennoch pünktlich zu zahlen.

Fazit

Die pünktliche Mietzahlung bis zum dritten Werktag eines Monats ist nicht nur eine vertragliche Pflicht, sondern auch wichtig für ein gutes Mietverhältnis. Wer frühzeitig plant und auf automatische Überweisungen setzt, kann Verzögerungen und unnötige Kosten vermeiden.

Nächster Beitrag
Schimmel in der Wohnung vermeiden