Erfahren Sie in 6 einfachen Schritten, wie ein Mietverhältnis mit uns vom Anfang bis zum Ende verläuft.
Anfrage und Vertragsabschluss
- Sie suchen sich eines unserer angebotenen WG-Zimmer aus
- Sie vereinbaren einen Termin zur Besichtigung oder entscheiden sich für die Möglichkeit, das Zimmer direkt anzumieten
- Sie übermitteln uns ganz bequem online eine Mieterselbstauskunft mit Ihren Daten
- Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Daten erhalten Sie von uns den Mietvertrag und alle wichtigen Informationen per E-Mail
- Sie senden uns den Mietvertrag unterschrieben per E-Mail zurück und überweisen die erste Rate (375 €) der Kaution (insgesamt 750 €), somit ist das Mietverhältnis erfolgreich vereinbart
Wohnungsübergabe
- Kurz vor Vertragsbeginn kontaktieren wir Sie, um einen Termin zur Wohnungsübergabe zu vereinbaren
- Bei der Wohnungsübergabe erhalten Sie die Wohnung sauber, aufgeräumt und funktionsfähig
- Sie erhalten alle Schlüssel und der Zustand der Wohnung wird protokolliert
- Sie erhalten eine Wohnungsgeberbestätigung zur Anmeldung bei der Stadt Hamm
- Sie erhalten wichtige Infoblätter rund um Ihr Mietverhältnis
- Ihr Name wird an Briefkasten/Klingel angebracht
- Sie zahlen ab Vertragsbeginn Ihre erste Miete
- Bei der Wohnungsübergabe haben Sie die Möglichkeit zur Barzahlung der ersten Miete
Wohnen
- Einen Monat nach Ihrem Einzug, in der Regel zeitlich zusammen mit der zweiten Mietzahlung, überweisen Sie die zweite Rate (375 €) der Kaution (insgesamt 750 €)
- Sie gehen bis zu Ihrem Auszug pfleglich und ordnungsgemäß mit der Wohnung um
- Für Ihr Zimmer sind Sie allein verantwortlich, für die Gemeinschaftsräume (Küche, Badezimmer, Flur) sind alle Bewohner zu gleichen Teilen verantwortlich
- Sie überweisen Ihre Miete fortlaufend vollständig und fristgerecht innerhalb der ersten 3 Werktage eines Monats
- Sie halten sich an die Hausordnung, den Reinigungsplan und sonstige Regeln rund um Ihr Mietverhältnis
- Insbesondere nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitbewohner und Nachbarn und trennen den Müll ordnungsgemäß
Kündigung
- Sie beachten die dreimonatige Kündigungsfrist für Ihren Mietvertrag
- Ihr Kündigungsschreiben (Musterformular) muss postalisch oder als PDF per E-Mail und mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift drei Monate vor Ihrem geplanten Auszug an uns gesendet werden
- Das Kündigungsschreiben muss bis zum 3. Werktag eines Monats bei uns eingegangen sein, damit dieser Monat noch zur Frist dazugezählt wird
- Die Kündigung und das Vertragsende erfolgen grundsätzlich zum Monatsletzten, Ihr Auszug ist natürlich auch früher möglich und muss nicht zwangsläufig am Monatsletzten stattfinden
- Sollte Ihr Kündigungsschreiben nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, ist die Kündigung rechtlich unwirksam
- Nach Erhalt Ihres Schreibens bestätigen wir Ihre Kündigung per E-Mail
- Ein früherer Auszug ohne Beachtung der dreimonatigen Kündigungsfrist ist nur in Ausnahmefällen möglich und ist mit Auflagen und Gebühren verbunden
Wohnungsabnahme
- Kurz vor Vertragsende kontaktieren wir Sie, um einen Termin zur Wohnungsabnahme zu vereinbaren
- Bei der Wohnungsabnahme geben Sie uns die Wohnung sauber, aufgeräumt und funktionsfähig zurück
- Sie händigen uns alle erhaltenen Schlüssel aus und der Zustand der Wohnung wird protokolliert
- Ihr Name wird von Briefkasten/Klingel entfernt
Kautionsrückzahlung
- Ihre Kaution wird Ihnen nach Ihrem Auszug in zwei gleichen Raten schnellstmöglich zurückgezahlt
- Die erste Rate erhalten Sie ca. 4 Wochen nach Vertragsende zurück. Sollten Schäden oder Verunreinigungen festgestellt werden, für die Sie rechtlich verantwortlich gemacht werden können, werden die dadurch entstandenen Kosten von der ersten Rate abgezogen
- Die zweite Rate erhalten Sie ca. 1 bis 12 Monate nach Vertragsende zurück. Sollte für Ihr Mietverhältnis bei der Nebenkostenabrechnung ein Nachzahlungsbetrag festgestellt werden, wird dieser von der zweiten Rate abgezogen
- Je nach Zeitpunkt Ihres Auszugs und dem derzeitigen Stand des jährlichen Abrechnungszyklus kann die Auszahlung der zweiten Rate dementsprechend kürzer (mind. 1 Monat) oder länger (max. 12 Monate) dauern. Wir können die Nebenkostenabrechnung für Ihr Mietverhältnis erst dann erstellen, wenn uns alle relevanten Abrechnungen für die Heiz-, Wasser-, Strom- und Betriebskosten vom Energieversorger und der Hausverwaltung vorliegen